26. Januar / Münster- Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Klägern die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, heißt es zur Begründung. Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum oder Arbeit. Zeit
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